Pflegebedürftigkeit kommt manchmal schleichend mit dem natürlichen Alterungsprozess, manchmal aber auch unerwartet. Nach einem Unfall, einer Krankheit oder einer Operation kann es durchaus passieren, dass ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, sein bisheriges Leben selbstbestimmt und eigenständig weiterzuführen.
Dann ist es wichtig, einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen, um finanziell abgesichert zu sein und medizinische sowie pflegerische Hilfe zu erhalten. Auch eine Haushaltshilfe oder Hilfsmittel für die tägliche Versorgung sind Bestandteile der Leistungen der Pflegekasse.
Damit Sie erhalten, was Sie benötigen, müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Wir haben alles Wissenswerte dazu zusammengefasst.
Wann soll der Antrag auf einen Pflegegrad erfolgen?
Grundsätzlich vor allem dann, wenn der Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe zu bewerkstelligen ist. Wird das An- und Ausziehen zu einem Problem oder kann die Körperpflege nicht mehr allein erledigt werden? Ist die Bewegung in der eigenen Wohnung eingeschränkt? Kann Essen nicht mehr zubereitet werden und fällt bereits das Einkaufen schwer? Das alles können Anzeichen sein, dass älteren oder kranken Menschen geholfen werden muss. Darüber hinaus geben verschiedene medizinische Diagnosen Aufschluss über das Anrecht, einen Pflegegrad zu beantragen:
- nach einem Herzinfarkt
- oder einem Schlaganfall
- bei aufkommender Demenz oder Alzheimer
- bei Erkrankungen des Nervensystems wie Multiple Sklerose
- bei großen Einschränkungen des Bewegungsapparates wie Rheuma oder Arthrose
- bei Krebserkrankungen
Wie gestaltet sich der Antrag auf einen Pflegegrad?
Werden mit zunehmendem Alter die Fähigkeiten auf die eigenständige Lebensführung geringer, ist es ratsam, sich mit der Beantragung auf einen Pflegegrad zu beschäftigen. Als hilfreich erweisen sich dabei auch Beratungsgespräche mit der Krankenkasse oder der zuständigen Pflegekasse, um in Ruhe alle Formalitäten vorzubereiten. Tritt die Pflegebedürftigkeit plötzlich auf, ist Eile geboten und ein Eilantrag für schnelle Hilfe erforderlich.
Der Antrag auf einen Pflegegrad erfolgt in allen Fällen formlos, alles Weitere wird gemeinsam mit der Pflegekasse und der Krankenkasse absolviert.
Telefonischer Antrag auf Pflegegrad
Bei schnell benötigter Hilfe ist die telefonische Antragstellung möglich. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen die Zuständigkeit der Pflegekasse mit. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie alle Formulare, die Sie oder Ihr gesetzlicher Betreuer ausfüllen müssen. Anschließend werden die Unterlagen unterschrieben zurückgesendet und der Begutachtungstermin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) wird vereinbart.
Eilantrag auf Pflegegrad im Krankenhaus
Ist nach einer Operation absehbar, dass der Betroffene nicht allein zurechtkommt, kann der Soziale Dienst des Krankenhauses weiterhelfen und bei der Antragstellung behilflich sein. Das Besondere daran ist, dass Sie oder Ihr Angehöriger sofort Leistungen erhalten, die Begutachtung erst im Nachhinein erfolgt. Dabei wird festgestellt, ob die Pflegeleistungen berechtigt gezahlt wurden oder Änderungen vorgenommen werden müssen.
Schriftlicher Antrag auf Pflegegrad
Möchten Sie lieber etwas in der Hand haben, können Sie auch schriftlich einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Das kann formlos erfolgen, ebenfalls erhalten Sie alle Formulare übersendet und füllen Sie aus. Auch hier müssen die Dokumente unterschrieben an die Pflegekasse geschickt und anschließend ein Termin mit dem Gutachter vereinbart werden.
Welche Pflegegrade können beantragt werden?
Je nach Schwere der Erkrankung erhalten Sie einen Pflegegrad, der Ihren Einschränkungen entspricht beziehungsweise auf Ihre noch vorhandenen Fähigkeiten angepasst wird. Sie stellen so gesehen keinen Antrag auf einen speziellen Pflegegrad, sondern nur den Antrag auf Pflegeleistungen.
Die endgültige Einschätzung übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Anhand eines Punktesystems werden der Pflegegrad und der damit verbundene Bedarf ermittelt.
- Pflegegrad 1: die Selbstständigkeit ist nur in geringem Maß beeinträchtigt (12,5 bis unter 27 Punkte)
- Pflegegrad 2: die Selbstständigkeit ist erheblich beeinträchtigt (27 bis unter 47,5 Punkte)
- Pflegegrad 3: die Selbstständigkeit ist schwer beeinträchtigt (47,5 bis unter 70 Punkte)
- Pflegegrad 4: die Selbstständigkeit ist schwerst beeinträchtigt (70 bis unter 90 Punkte)
- Pflegegrad 5: die Selbstständigkeit ist schwerst beeinträchtigt, eine besondere pflegerische Versorgung liegt vor (90 bis 100 Punkte)
Pflegegrad beantragen und Leistungen erhalten
Mit der Beantragung eines Pflegegrades geht auch immer ein Begutachtungsverfahren einher. Die Kriterien werden in folgenden sechs Modulen getestet.
1. Mobilität
- Fortbewegung innerhalb des Wohnbereiches
- Allgemeine körperliche Beweglichkeit
- Treppensteigen
- Liegepositionen und -wechsel
- Beibehaltung und Veränderungen der Sitzposition
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Sprechen und Verstehen
- Räumliche und zeitliche Orientierung
- Verstehen von Sachverhalten
- Erkennen von Risikosituationen
- Gesprächsführung
- Termine wahrnehmen
3. Verhaltensweisen und psychische Probleme
- Ängste und Aggressionen
- Ablehnung und Abwehr pflegerischer Maßnahmen
- Nächtliche Unruhe
- Asoziale Verhaltensweisen
- Depressive Stimmungslagen
- Allgemeine motorische Auffälligkeiten
4. Selbstversorgung
- An- und Auskleiden
- Körperhygiene
- Intimhygiene
- Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit
- Versorgung über Nahrungssonde
- Toilettennutzung
- Umgang mit Inkontinenzen
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
- Wundversorgung
- Interpretation von Krankheitszuständen
- Wahrnehmen von Arztbesuchen und therapeutischen Verordnungen
- Umgang mit Katheter und intravenösen Zugängen
- Einhalten von diabetischen Vorschriften
- Medikation und Injektionen nach Vorschrift einnehmen
6. Alltagsgestaltung und soziales Leben
- Eigenständige Gestaltung und Anpassung des Tagesablaufes
- Einhalten von Ruhe- und Schlafzeiten
- Beschäftigungen
- Soziale Kontakte mit nahestehenden und bekannten Personen
Nach der Begutachtung stehen Ihnen je nach erteiltem Pflegegrad unterschiedliche Pflegeleistungen zu. Finanzielle Hilfen werden Ihnen monatlich ausgezahlt, Pflegesachleistungen können direkt mit dem Dienstleister und der Pflegekasse abgerechnet werden.
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Teilstationäre Pflege | Vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|---|
1 | – | – | – | 125 Euro |
2 | 332 Euro | 761 Euro | 689 Euro | 770 Euro |
3 | 573 Euro | 1.432 Euro | 1.298 Euro | 1.262 Euro |
4 | 765 Euro | 1.778 Euro | 1.612 Euro | 1.775 Euro |
5 | 947 Euro | 2.200 Euro | 1.995 Euro | 2.005 Euro |
Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege
Der Gesetzgeber sieht in § 40 SGB XI eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40 Euro vor. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch für die häusliche Pflege zu erhalten, die Sie in der Grundpflege und bei der Vermeidung von Krankheiten unterstützen.
Stellen Sie sich ihre Pflegehilfsmittel mit dem PflegehilfeSet in wenigen Minuten zusammen und Sie erhalten die benötigten Artikel monatlich an Ihre Wunschadresse geliefert. Selbstverständlich können Sie den Inhalt jederzeit anpassen. Die Abrechnung mit der Pflegekasse wird dabei für Sie übernommen.
Aus folgenden Produkten können Sie Ihr PflegehilfeSet zusammenstellen:
- Einmal-Schutzschürzen
- Einmal-Schutzservietten mit Auffangtasche
- Mundschutz
- FFP2-Masken
- Einweghandschuhe
- Fingerlinge
- Handdesinfektion
- Flächendesinfektion
- saugende Bettschutzeinlagen
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder sind selbst pflegebedürftig? Sichern Sie sich das PflegehilfeSet im Wert von bis zu 40,- Euro!
So erhalten Sie Ihr kostenfreies PflegehilfeSet.
Bestellung
Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.
Lieferung
In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.
Beantragung
Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Abwicklung
Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.
Antrag auf Pflegegrad: Das ist zu beachten
Damit Sie auf der sicheren Seite sind und der Antrag auf einen Pflegegrad rechtssicher erfolgt, haben wir eine Checkliste zusammengestellt, in der alle wesentlichen Punkte aufgeführt sind.
- Bei den ersten Anzeichen, dass Sie oder Ihr Angehöriger Unterstützung im Haushalt oder bei der Grundpflege benötigt, kann der Antrag auf einen Pflegegrad erfolgen.
- Ein erster Anruf oder ein Gespräch mit der Pflegekasse hilft dabei, die richtigen Formulare zu erhalten. Bei einem Erstkontakt muss der Wunsch der Antragstellung eindeutig geäußert werden.
- Alle Dokumente werden Ihnen nun mit der Post übersandt. Anschließend füllen Sie diese für sich oder Ihren Angehörigen aus. Mit der handschriftlichen Unterschrift versehen, werden die Formulare an die Pflegekasse zurückgeschickt. Geben Sie beim Ausfüllen nur die nötigsten Angaben preis, der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse wird die Einschätzung später vornehmen.
- Vereinbaren Sie einen Termin zur Begutachtung. Der Mitarbeiter wird Sie dafür im eigenen Haushalt aufsuchen und sich ein Bild machen. Die Bewertung erfolgt anhand eines einheitlichen Punktesystems. Führen Sie bis dahin ein Pflegetagebuch und halten Sie alles fest, was Sie nicht mehr selbstständig erledigen können.
- Ist der Besuch vorbei, erhalten Sie anschließend einen Bescheid über den ermittelten Pflegegrad. Daraus ergeben sich auch die Pflegeleistungen. Der gesetzlich festgelegte Zeitraum liegt bei fünf Wochen. Manchmal kann ein Nachhaken hilfreich sein. Erfolgt keine fristgerechte Erteilung, haben Sie einen Anspruch in Höhe von 70 Euro je angefangener Verzögerungswoche.
- In manchen Fällen kann es vorkommen, dass kein Pflegegrad erteilt oder ein zu geringer Pflegegrad ermittelt wurde. Dann ist ein Einspruch gegen die Entscheidung bei der zuständigen Pflegekasse ratsam.
- Bei einem positiven Bescheid werden die Leistungen rückwirkend gezahlt.
Antrag auf Pflegegrad bei Verschlimmerung des Zustandes
Eine Höherstufung der Pflegeleistungen erfordert keinen neuerlichen Antrag des Pflegegrades. Als Versicherter oder als gesetzlicher Vertreter informieren Sie die Pflegekasse umgehend und Sie erhalten das entsprechende Formular.
Anschließend wird erneut ein Besuch des Gutachters des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen notwendig, um die Lebens- und Versorgungssituation neu einzuschätzen. Der Bescheid wird Ihnen wieder zugestellt. Haben Sie das Gefühl, eine falsche Einstufung zu erhalten, ist auch hier wiederum der Widerspruch empfehlenswert.
Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.
Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »