Antrag auf Pflegehilfsmittel: Das müssen Sie beachten

Im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit haben Betroffene nach § 40 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) ein Anrecht auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40 Euro im Monat, die für die körperliche Pflege aufgewendet werden. Dazu müssen Sie nichts weiter tun, außer die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Ein Rezept ist nicht erforderlich.

Beantragen Sie Ihre benötigen Pflegehilfsmittel online beim PflegehilfeSet, übernehmen wir die Formalitäten mit der Kasse für Sie und übernehmen den Antrag und die Abrechnung.

Inhalt
kostenfreie Pflegehilfsmittel

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € pro Monat

Bestellen Sie Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel kostenfrei mit dem PflegehilfeSet. Die Pflegekasse übernimmt bei vorliegendem Pflegegrad die Kosten, wir übernehmen für Sie die Abrechnung.

Rechtliche Grundlagen für den Antrag auf Pflegehilfsmittel

Der gesetzliche Anspruch für die Verbrauchsmittel sind im § 40 SGB XI festgelegt, der besagt:

„Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.“

Die darin enthaltene Pflegehilfsmittelpauschale beträgt bis zu 40 Euro im Monat und muss zweckgebunden eingesetzt werden. Die Kosten dafür übernimmt die zuständige Pflegekasse, ein ärztliches Rezept ist nicht notwendig. Die pauschalen Kosten werden nicht automatisch für jeden Pflegebedürftigen eingeplant, die Übernahme erfolgt erst nach einem entsprechenden Antrag auf Pflegehilfsmittel.

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Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

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Leistungsumfang der Pflegehilfsmittelpauschale

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist in verschiedene Produktgruppen (PG) unterteilt. Pflegehilfsmittel sind generell in den PG 50 bis PG 54 zu finden, wobei sich die der Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale von bis zu 40 Euro, auf die PG 54 bezieht:

  • PG 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege wie Treppenlifte
  • PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperhygiene wie Badewanneneinsätze
  • PG 52: Pflegehilfsmittel zur Erhaltung der Mobilität wie Rollatoren
  • PG 53: Pflegehilfsmittel zu Linderung von Beschwerden
  • PG 54: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Die Produktgruppe 54 umfasst die Hilfsmittel, die zum einmaligen Gebrauch in der Körperpflege und zum persönlichen Schutz benötigt werden. Sie fallen damit in den Leistungsumfang der Pflegehilfsmittelpauschale. Nach einem erfolgreichen Antrag erhalten Sie:

  • Einmalhandschuhe und Fingerlinge zum Schutz vor Keimen und Desinfektionen sowie ansteckenden Krankheiten
  • Mundschutz und FFP2-Masken zur Gefahrenabwendung von ansteckenden Krankheiten
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen zum Schutz vor Keimen und Infektionen
  • Saugende Bettschutzeinlagen für den einmaligen Gebrauch zur Aufnahme von Körperflüssigkeiten
  • Schutzschürzen zum Schutz für die pflegende Person vor Verunreinigungen und Ausscheidungen von Körperflüssigkeiten

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder sind selbst pflegebedürftig? Sichern Sie sich das PflegehilfeSet im Wert von bis zu 40,- Euro!

So erhalten Sie Ihr kostenfreies PflegehilfeSet.

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Bestellung

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Lieferung

In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.

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Beantragung

Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

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Abwicklung

Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.

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Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen

Die wichtigsten Voraussetzungen, um einen Antrag auf Pflegehilfsmittel zu stellen, sind ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 sowie die häusliche Pflege durch einen Angehörigen in den eigenen vier Wänden.

Um die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40 Euro im Monat zu erhalten, muss ein formloser Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Liegt eine besondere Dringlichkeit vor, kann im ersten Schritt der Antrag auf Pflegehilfsmittel formlos auch telefonisch erfolgen. Nach einem positiven Bescheid Ihrer Kasse, können Sie die Quittungen der benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einreichen. Sollten die gekauften Artikel unter die PG 54 fallen werden Ihnen im Nachgang bis zu 40 Euro erstattet.

Möchten Sie den Papierkram nicht selbst erledigen, können Sie Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln auch bei uns bestellen. Sie müssen keine Quittungen sammeln und auch nicht vorab mit Ihrer Kasse in Kontakt treten. Wir übernehmen nach Ihrer Bestellung bei uns alle Formalitäten mit Ihrer Kasse und beliefern Sie mit den von Ihnen benötigten Artikeln, monatlich an Ihre Wunschadresse. Sollte sich Ihr Bedarf ändern können Sie jederzeit den Inhalt anpassen.

Hinweis

Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.

Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »

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