Die KNAPPSCHAFT Krankenversicherung gehört mit 1,4 Millionen Versicherten zu den kleineren Krankenkassen. Die dazugehörige Pflegeversicherung betreut rund 180 000 Pflegebedürftige.
Die KNAPPSCHAFT ist ein zuverlässiger Partner, der seinen Mitgliedern einen hervorragenden Service bietet. Dabei stehen die Menschen im Vordergrund. Auch Pflegebedürftige erhalten so die Möglichkeit auf eine selbstständiges Leben im Alter.
Alle Pflegeleistungen der KNAPPSCHAFT im Überblick
Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen sind die Pflegeleistungen vorgegeben und hängen vom jeweiligen Pflegegrad ab. Bei der KNAPPSCHAFT setzt sich das Leistungsspektrum wie folgt zusammen:
Leistung |
Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 |
Pflegegeld |
– |
332 € |
573 € |
765 € |
947 € |
Pflegesachleistung |
– |
761 € |
1.432 € |
1.778 € |
2.200 € |
teilstationäre Pflege |
– |
689 € |
1.298 € |
1.612 € |
1.995 € |
vollstationäre Pflege |
125 € |
770 € |
1.262 € |
1.775 € |
2.005 € |
Zuschlag zum Eigenanteil bei |
– max. 12 Monate: 5 % – max. 24 Monate: 25 % – max. 36 Monate: 45 % – mehr als 36 Monate: 70 % |
||||
Verhinderungspflege im Jahr |
– |
1.612 € |
1.612 € |
1.612 € |
1.612 € |
Entlastungsbetrag |
125 € |
125 € |
125 € |
125 € |
125 € |
Wohnraumanpassung pro Maßnahme |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
4.000 € |
Pflegehilfsmittelpauschale |
bis zu 40 € |
bis zu 40 € |
bis zu 40 € |
bis zu 40 € |
bis zu 40 € |
Wohngruppenzuschlag |
214 € |
214 € |
214 € |
214 € |
214 € |
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Bestellung
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Lieferung
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Beantragung
Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Abwicklung
Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.
Antragstellung bei der KNAPPSCHAFT
Die Krankenkasse und Pflegeversicherung hat einen umfangreichen Bereich auf ihrer Website eingerichtet, in dem Mitglieder alle notwendigen Anträge finden und bearbeiten können. Direkt am PC lässt sich der gewünschte Antrag ausfüllen und anschließend versenden. Alternativ kann der entsprechende Antrag auch ausgedruckt und postalisch eingereicht werden. In einigen Städten gibt es Geschäftsstellen, die Mitarbeiter nehmen Anträge auch persönlich entgegen. Ebenfalls steht ein Kundenportal mit persönlichen Log-in-Daten zur Verfügung. Lediglich der Erstantrag zur Pflegebedürftigkeit muss über die Kontaktmöglichkeiten gestellt werden. Nach der Antragstellung erfolgt die Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und die Einstufung nach folgenden Gesichtspunkten:
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung)
Die wichtigsten Links im Überblick:
- Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades
- Antrag auf ambulante Pflegeleistungen
- Antrag auf stationäre Pflegleistungen
- Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld
- Antrag auf Pflegesachleistungen
- Zuzahlungsbefreiung
- Antrag auf Wohnumfeldverbesserung
Kontakt zur KNAPPSCHAFT
Eigene Geschäftsstellen, ein Onlineportal und telefonische Beratungen – die KNAPPSCHAFT ist über viele Wege für ihre Mitglieder erreichbar. Somit können die Betroffenen selbst oder ihre Angehörigen schnell und unkompliziert die Pflegeleistungen anfordern.
Postanschrift
- KNAPPSCHAFT, Kranken- und Pflegeversicherung, 45095 Essen
Service-Hotline: 0800 0200501