Hilfsmittelverzeichnis: Ansprüche für Pflegebedürftige

Angehörige zu pflegen, ist eine große Herausforderung, vor allem wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich und unerwartet eintritt. Nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Alter können Menschen sich häufig nicht mehr selbstständig versorgen und sind auf die Hilfe anderer angewiesen. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands ist ein detaillierter Katalog, der zahlreiche Hilfsmittel aufführt.

Im Hilfsmittelverzeichnis sind unterschiedlichste Hilfsmittel in 38 Gruppen kategorisiert. Diese Kategorien enthalten wiederum weitere Untergruppen zur Spezifizierung. Die Kategorie 11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus wird beispielsweise noch einmal nach unterschiedlichen Körperteilen (Fuß, Ellenbogen, Leib/Rumpf, Ganzkörper, Gesäß, Rücken) unterteilt. Diese Untergruppen werden in Anlehnung an das jeweilige Therapieziel, teilweise nochmal unterteilt und bieten so eine Übersicht über die von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfassten Hilfsmittel.

 

Inhalt
kostenfreie Pflegehilfsmittel

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € pro Monat

Bestellen Sie Ihre monatlichen Pflegehilfsmittel kostenfrei mit dem PflegehilfeSet. Die Pflegekasse übernimmt bei vorliegendem Pflegegrad die Kosten, wir übernehmen für Sie die Abrechnung

Was ist das Pfelgehilfsmittelverzeichnis?

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis umfasst 4 Produktgruppen (PG 50-54) und ist eine Auflistung aller Hilfsmittel, die von der Leistungspflicht der Pflegeversicherung abgedeckt sind. Der Spitzenverband der deutschen Pflegekassen hat es erarbeitet und veröffentlich es als Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis. Es sind sowohl technische Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch Bestandteile des Kataloges. Den kompletten Katalog können Sie auf der Seite des GKV einsehen.

Voraussetzung für eine Antragstellung aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis ist ein anerkannter Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 sowie im Falle der Pflegehilfsmittel zu Verbrauch die Betreuung und Pflege durch einen Angehörigen zu Hause. Die Pflegehilfsmittel werden entweder von der Pflegekasse bezahlt oder in manchen Fällen verliehen. Bei technischen Hilfsmitteln müssen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 % leisten (maximal 25 Euro), Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind zuzahlungsfrei.

Produkte des PflegehilfeSets

Auswahl

Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

Mehr zu den Produkten

Pflegehilfsmittel kostenlos erhalten

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder sind selbst pflegebedürftig? Sichern Sie sich das PflegehilfeSet im Wert von bis zu 40,- Euro!

So erhalten Sie Ihr kostenfreies PflegehilfeSet.

step1

Bestellung

Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.

step2

Lieferung

In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.

step3

Beantragung

Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

step4

Abwicklung

Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.

Pflegehilfsmittel auswählen

Inhalte des Hilfsmittelverzeichnisses

Hilfsmittel sind Geräte und Sachgegenstände, welche die selbstständige Lebensführung in der häuslichen Pflege ermöglichen. Technische Hilfsmittel erleichtern dem Pflegebedürftigen den Alltag. Dazu gehören Prothesen, Gehhilfen spezielle Pflegebetten oder Geräte zur Linderung von Beschwerden, aber auch Präventivmaßnahmen wie Hausnotrufsysteme. Ergänzend dazu sind Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch wie saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Körperschürzen für die Pflegeperson von Bedeutung, um den hygienischen Anforderungen gerecht zu werden.

  • Gruppe 01 – Absauggeräte für Atmungsorgane und Brust
  • Gruppe 02 – Adaptionshilfen im häuslichen Bereich
  • Gruppe 03 – Applikationshilfen
  • Gruppe 04 – Bade- und Duschhilfen im häuslichen Bereich
  • Gruppe 05 – Bandagen
  • Gruppe 06 – Bestrahlungsgeräte für die Haut
  • Gruppe 07 – Blindenhilfsmittel für Innenraum, Außenbereich und Straßenverkehr
  • Gruppe 08 – Einlagen für die Füße
  • Gruppe 09 – Elektrostimulationsgeräte
  • Gruppe 10 – Gehhilfen für Innenraum, Außenbereich und Straßenverkehr
  • Gruppe 11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus
  • Gruppe 12 – Hilfsmittel bei Tracheostoma
  • Gruppe 13 – Hörhilfen
  • Gruppe 14 – Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  • Gruppe 15 – Inkontinenzhilfen
  • Gruppe 16 – Kommunikationshilfen
  • Gruppe 17 – Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Gruppe 18 – Kranken-/Behindertenfahrzeug für Innenraum, Außenbereich und Straßenverkehr
  • Gruppe 19 – Krankenpflegeartikel für den häuslichen Bereich
  • Gruppe 20 – Lagerungshilfen
  • Gruppe 21 – Messgeräte für Körperzustände/-funktionen
  • Gruppe 22 – Mobilitätshilfen
  • Gruppe 23 – Orthesen/Schienen
  • Gruppe 24 – Prothesen
  • Gruppe 25 – Sehhilfen
  • Gruppe 26 – Sitzhilfen
  • Gruppe 27 – Sprechhilfen
  • Gruppe 28 – Stehhilfen
  • Gruppe 29 – Stomaartikel
  • Gruppe 31 – Schuhe
  • Gruppe 32 – therapeutische Bewegungsgeräte
  • Gruppe 33 – Toilettenhilfen
  • Gruppe 34 – Haarersatz
  • Gruppe 35 – Epithesen
  • Gruppe 36 – Augenprothesen
  • Gruppe 37 – Brustprothesen
  • Gruppe 38 – Armprothesen
  • Gruppe 50 – Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
  • Gruppe 51 – Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene
  • Gruppe 52 – Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
  • Gruppe 53 – Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
  • Gruppe 54 – zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Gruppe 99 – Verschiedenes

Anspruch auf Hilfsmittel

Bei einem anerkannten Pflegegrad und einem entsprechenden Antrag prüft die Pflegekasse für jedes einzelne Pflegeprodukt die Notwendigkeit. Dabei muss nicht zwingend eine ärztliche Anordnung vorliegen. Nach erfolgter Genehmigung können Sie die Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis bestellen.

Die Grundlage bildet ein anerkannter Pflegegrad, der unmittelbar nach Auftreten der Pflegebedürftigkeit gestellt werden muss und nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erteilt wird. Dafür gibt es vorgeschriebene Kriterien, die in einer Punkteskala bewertet werden:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhalten und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wurde ein Pflegegrad erteilt, kann nun im angemessenen Rahmen und hinsichtlich der Einschränkungen das gewünschte Hilfsmittel beantragt werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestellen

Neben den technischen Hilfsmitteln finden sich auch Hilfsmittel zum einmaligen Gebrauch im Pflegehilfsmittelverzeichnis. Sie sind unter der Produktgruppe 54 aufgeführt und unterstützen die Pflegeperson in der Grundpflege des Patienten. Dabei sind die einzelnen Artikel nicht wiederverwendbar, sondern werden nach der Benutzung entsorgt.

Um in der häuslichen Pflege ausreichend versorgt zu sein, steht dem Pflegebedürftigen eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40 Euro zur Verfügung. Geregelt ist die regelmäßige Kostenübernahme in § 40 Sozialgesetzbuch XI. Bei einem anerkannten Pflegegrad erfolgt ein einmaliger Antrag bei der zuständigen Pflegekasse und Sie können sich Ihr persönliches PflegehilfeSet zusammenstellen. Das Hilfsmittelverzeichnis schreibt die einzelnen Artikel genau vor:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Einwegschürzen
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für die Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen
  • Mundschutz
  • FFP2-Masken
  • Schutzservietten mit Auffangtasche
  • Fingerlinge

Sie können sich aus diesen Artikeln ein individuelles PflegehilfeSet auswählen, das exakt Ihren Anforderungen entspricht. 

Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch sind notwendig, um die Pflegeperson und den Pflegebedürftigen vor einer Ansteckung mit Infektionen und Krankheiten zu schützen. Gleichzeitig dienen sie als Hilfsmittel bei der täglichen Körperpflege und ebenso als Alltagserleichterung bei körperlichen Beeinträchtigungen. So sorgen Bettschutzeinlagen dafür, dass bei einer Blasenschwäche Möbel und Kleidung trocken bleiben, auch wenn Körperflüssigkeiten unkontrolliert abgehen. Ein Mundschutz sowie Einmalhandschuhe schützen vor Keimen und vor dem ungewollten Kontakt mit Urin oder Blut. Mit den Flächendesinfektionsmitteln lassen sich kontaminierte Stellen leicht reinigen.

PflegehilfeSet beantragen und bestellen

Der Antrag auf die Pflegehilfsmittel für den Verbrauch kann formlos bei der Pflegekasse erfolgen. Der Bedarf wird hinsichtlich der Pflegebedürftigkeit ermittelt und erteilt. Sollte Ihr Antrag im ersten Versuch nicht bewilligt werden, lohnt sich das Widerspruchsverfahren, im Extremfall hilft auch der Gang zum Sozialgericht, um einen positiven Bescheid zu bewirken.

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Name des zu pflegenden Patienten
  • Geburtsdatum
  • und Art der benötigen Pflegehilfsmittel

Nachweise der Gutachten und des erteilten Pflegegrades sind nicht notwendig. Es reicht aus, darauf zu verweisen. Wird der Antrag bewilligt, fallen die Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch unter den Bereich der Pflegesachleistung.

Damit Sie jederzeit mit schützenden Hilfsmitteln versorgt sind, bestellen Sie Ihr PflegehilfeSet einmalig bei uns und erhalten es jeden Monat gratis nach Hause geliefert. Den Antrag bei und die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie. Ihr PflegehilfeSet können Sie jederzeit anpassen, wenn es Ihre Pflegesituation erfordert.

Hinweis

Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.

Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »

Newsletter

Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter!

PFLEGEHILFESET KONFIGURATOR

×

 

Hallo!

Falls Sie hier keine Antwort finden, können Sie unseren Kundenservice kontaktieren. Entweder telefonisch unter 0800 5015637, über unser Kontaktformular oder über den folgenden Link per WhatsApp-Chat.

×