Inkontinenz in der Pflege – Expertenstandards als Grundlage für den richtigen Umgang
Harn- und Stuhlinkontinenz ist für den Betroffenen eine unangenehme Diagnose. Nicht nur im Alter, auch als Folge von schweren Krankheitsverläufen oder nach einem Unfall kann der unkontrollierte Verlust von Harn und Stuhl auftreten. Ist der Patient zusätzlich noch pflegebedürftig, kommt auf die Pflegekraft ein entsprechender Mehraufwand zu.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Inhalte des Expertenstandards „Förderung der Harnkontinenz in der Pflege“.
Die sogenannten Expertenstandards werden zur Qualitätssicherung in der Pflege durch das DNQP, in Kooperation mit dem deutschen Pflegerat festgelegt und dienen stationären und ambulanten Pflegekräften als verbindlicher Leitfaden.
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Inkontinenz in der Pflege: Der richtige Umgang mit den Betroffenen
Die vorgeschriebenen Expertenstandards bei Inkontinenz haben zum Ziel die Harnentleerung zu steuern. Neben der Förderung der allgemeinen Mobilität stehen als Standards bei Inkontinenz in der Pflege vor allem Versorgung und langfristig die Kompensation und Reduzierung im Vordergrund. Mit den Pflegemaßnahmen lässt sich der unkontrollierte Verlust sogar beseitigen.
In den Standards bei Inkontinenz in der Pflege sind verschiedene Schritte einzuhalten, um einen erfolgreichen Umgang zu erreichen und therapeutische Maßnahmen wirken zu lassen.
Identifizierung der Inkontinenz
Die medizinische Diagnose ist ein erster Schritt zum Erkennen einer Inkontinenz. Darüber hinaus führt ein Fragenkatalog, der zu den Standards der Inkontinenz gehört, ergänzend zur genauen Definierung. Für die pflegenden Kräfte ergeben sich aus den Antworten auch die Maßnahmen, die sie ergreifen müssen.
- Verlieren Sie ungewollt Urin?
- Bei welchen Tätigkeiten verlieren Sie Urin?
- Tragen Sie bereits spezielle Einlagen, um den Urin aufzufangen?
- Leiden Sie unter häufigem Harndrang?
- Können Sie leicht wasserlassen?
Ziel des Standards bei Inkontinenz ist es, die Kontinenz zu erhalten, bzw. wieder herzustellen. Dabei darf es nicht zu einer Verschlechterung des Zustandes kommen, im Idealfall wird eine Verbesserung herbeigeführt. Erhaltung der Kontinenz bedeutet, dass der Betroffene in der Lage ist, an einem gewünschten Ort zu einer gewünschten Zeit die Blase zu entleeren. Liegt eine Inkontinenz vor, tritt der Harnverlust unwillkürlich auf.
Struktur- und Prozesskriterien der Pflegeeinrichtung
Um den Standard bei Inkontinenz erfolgreich umzusetzen, muss die Pflegeeinrichtung mitwirken und logistische Maßnahmen ergreifen. Die Diagnose durch die Pflegekräfte muss fehlerfrei erfolgen.
- Der Betroffene soll umfassend zu dem Thema beraten werden.
- Fachkundige Pflegekräfte müssen hinsichtlich der Förderung der Kontinenz geschult werden.
- Das Umfeld zur Kontinenzförderung muss gegeben sein.
- Die Pflegeeinrichtung muss ausreichend Personal zur Verfügung haben.
- In der Einrichtung müssen Hilfsmittel und Material zur Förderung der Kontinenz vorhanden sein.
Struktur- und Prozesskriterien der Pflegekraft
Die Pflegekraft selbst muss die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, Inkontinenz zu erkennen, zu differenzieren und zudem nach den Standards für Inkontinenz die Kontinenz wiederherzustellen.
- Anzeichen eines willkürlichen Harn- und Stuhlverlustes muss die Pflegekraft richtig deuten.
- Mit Hilfe des Fragenkataloges und des medizinischen Bildes muss sie eine genaue Einschätzung abgeben können.
- Die Planung des Pflegeprozesses erfolgt aus eigenem Fachwissen und aus eigener Kraft. Dabei müssen die Standards bei Inkontinenz umgesetzt werden.
- Die Einführung von Maßnahmen, deren Evaluation und eventuelle Anpassung werden von der Pflegekraft vorgenommen.
Maßnahmen bei Inkontinenz
Die Durchführung erfolgt auf drei unterschiedlichen Ebenen. In manchen Fällen kann die Kontinenz mit Medikamenten oder einer operativen Behandlung hergestellt werden. Damit wäre das Pflegeziel erreicht und es müssen keine weiteren therapeutischen Maßnahmen ergriffen werden.
Die pflegerische Versorgung mit regelmäßigem Toilettentraining, einer umfassenden Beratung und der Ausstattung mit Hilfsmitteln wäre der zweite Schritt der Standards bei Inkontinenz. Nach einer vorgegebenen Therapiezeit werden die Fortschritte hinsichtlich der Ziele evaluiert. Im besten Fall ist das Pflegeziel erreicht.
Der letzte Schritt wäre eine physikalische Therapie. Dazu gehört spezielles Beckenbodentraining oder die Elektrostimulation. Anschließend erfolgt erneut eine Evaluation.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Begleitend zu diesen Maßnahmen kann man, falls ein Pflegegrad vorhanden ist, sein Recht auf die Pflegehilfsmittelpauschale geltend machen. Diese Pauschale in Höhe von bis zu 40 Euro steht Pflegebedürftigen nach § 40 SGB Elf (SGB XI) per Gesetz zu. Dieser Betrag ist für Hilfsmittel zum Verbrauch einsetzbar, also beispielsweise für saugende Einmal-Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe, um die wohl wichtigsten Pflegehilfsmittel bei Inkontinenz zu nennen. Die Beantragung ist dabei ganz einfach: Stellen Sie sich einfach Ihr PflegehilfeSet mit Ihren Wunschartikeln zusammen, füllen Sie die Pflichtfelder aus und schicken Sie Ihren Antrag ab. Die Experten vom PflegehilfeSet kümmern sich um alle Formalitäten mit der Pflegekasse.
Standards bei Inkontinenz: Kontinenzprofile richtig behandeln
Ziel einer Inkontinenzbehandlung ist immer die Wiederherstellung der Kontinenz. Dabei geschieht das Abgehen von Harn gewollt und willkürlich. Bei den unterschiedlichen Kontinenzstufen müssen beim Auftreten bestimmter Merkmale neue Maßnahmen ergriffen werden. Bei den ersten Anhaltspunkten ist ein Ausscheidungsprotokoll ratsam, um einen Überblick über die Situation zu erhalten. Das Erkennen des Kontinenzprofils gehört zur fachlichen Ausbildung von Pflegekräften, um die benötigte Versorgung von Patienten und Patientinnen feststellen und planen zu können.
Es wird zwischen 6 verschiedenen Kontinenzprofilen unterschieden:
- Kontinenz: Die Person kann willkürlich die Blase entleeren.
- Unabhängig erreichte Kontinenz: Bei leichter Blasenschwäche kann selbstständig, beispielweise mithilfe von Medikamenten, Hilfsmitteln oder selbstständigem Toilettentraining, die Kontinenz erreicht werden. Es gilt zwar für die Betroffenen neue Gewohnheiten zu erlernen, aber es kommt zu keinem unfreiwilligen Urinverlust.
- Abhängig erreichte Kontinenz: Hier kommt es ebenfalls nicht zu unfreiwilligem Urinverlust, allerdings wird eine Pflegekraft im Alltag benötigt um die Kontinenz zu erreichen. Dies erfolgt beispielsweise durch ein Miktionsprotokoll oder das präventive Anlegen von Gefäßen zum Urinauffang bei bewegungseingeschränkten Patient:Innen.
- Unabhängig kompensierte Inkontinenz: In diesem Fall wird zwar der rechtzeitige Gang zur Toilette oft nicht geschafft, die Betroffenen Personen können sich aber selbstständig um den Wechsel von Vorlagen oder Pants kümmern.
- Abhängig kompensierte Inkontinenz: Leiden Patienten zum Beispiel an Demenz oder sind in Ihrer Bewegung stark eingeschränkt, können Sie den selbstständigen Wechsel der Inkontinenzhilfsmittel nicht mehr leisten und benötigen pflegerische Unterstützung in Form von Vorlagenwechseln oder dem Legen von Kathetern. In diesem Fall wird von abhängig kompensierter Inkontinenz gesprochen.
- Nicht kompensierte Inkontinenz: Von diesem Profil wird gesprochen, wenn die Betroffenen an Inkontinenz leiden, sich nicht selbst um die Folgen kümmern könenn aber zudem jegliche Unterstützung durch Pflegekräfte ablehnen.
Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.
Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »