Nach dem Pflegestärkungsgesetz und dem SGB XI besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für jeden, der einen anerkannten Pflegegrad vorweisen kann. Darüber hinaus müssen folgende Punkte zutreffen um die Pflegebox in Anspruch zu nehmen:
- Der Pflegebedürftige muss zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einem betreuten Wohnen leben.
- Mindestens eine Person aus dem privaten Umfeld betreut den Antragsteller. Ein Pflegedienst der bei der Pflege unterstützt ist dabei kein Ausschlusskriterium.
Der gesetzliche Anspruch auf die Pflegehilfsmittel beträgt derzeit maximal 40 Euro und kann für Hilfsmittel zum Verbrauch genutzt werden.