Der Pflegegrad 3 wird erteilt, wenn bereits schwere Einschränkungen in der Alltagsorganisation und deren Ausübung vorliegen. Nach einem Unfall, einer Krankheit oder durch zunehmendes Alter sind die Mobilität und kognitive Eigenschaften oft nicht mehr in vollem Maß abrufbar. Möglicherweise ist es nicht mehr zu leisten, sich selbst zu waschen, die Medikamenteneinnahme wird vergessen oder der Betroffene ist nicht in der Lage, eigenständig Mahlzeiten zuzubereiten. In diesen Fällen sollte eine Einstufung oder Höherstufung auf den Pflegegrad 3 überdacht werden.
Wir geben Ihnen einen Überblick, welche finanziellen Pflegeleistungen oder Sachleistungen dem Betroffenen zustehen und welche Kriterien erfüllt werden müssen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Die Pflegebedürftigkeit wird anhand einer einheitlichen Skala ermittelt. Dazu nimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) den Betroffenen in seiner Umgebung in Augenschein und beurteilt die Fähigkeiten. Wie kann er sich im Alltag bewegen? Ist die Grundpflege gesichert? Wie agiert der Pflegebedürftige in sozialen Beziehungen? Das sind nur einige Fragen, die sich bei der Beantragung des Pflegegrad 3 stellen.
Ein mangelnder Orientierungssinn, aggressives Verhalten und regelmäßige Stürze können darauf hindeuten, dass ein Pflegegrad 3 in Betracht gezogen werden muss. Dabei wird durch den Gutachter festgestellt, wie groß die Einschränkungen sind und in eine Punkteskala eingeordnet. Zwischen 47,5 und 70 Punkten wird der Pflegegrad 3 gewährt und die Leistungen der Pflegekasse werden darauf angepasst. Schließlich soll es dem Betroffenen ermöglicht werden, ein möglichst selbstständiges Leben zu führen.
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Abwicklung
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Leistungen bei Pflegegrad 3
Wurde der Pflegegrad 3 bewilligt, besteht ein Anspruch auf höhere Leistungen als in den Pflegegrade 1 und 2. Das betrifft sowohl die Geld- als auch Sachleistungen. Der zeitliche Aufwand der Pflege wird dabei nicht berücksichtigt, sondern lediglich die Bedürfnisse des Betroffenen. So wird mehr Verbrauchsmaterial benötigt oder eine stationäre Betreuung ist erforderlich. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz stellt körperliche und kognitive Erkrankungen gleich, sodass bei der Unterstützung keine Unterschiede mehr bestehen.
So kann ein Angehöriger auch eine Höherstellung beantragen, wenn ein Fortschreiten der Demenz erkennbar ist oder bestimmte Tätigkeiten des Alltages nur noch mit aufwändiger Unterstützung möglich sind.
Beratungsleistungen
Der Pflegeaufwand ist wesentlich höher als bei Betroffenen, die alltägliche Dinge noch selbst erledigen können. Häufig ist der Toilettengang nicht mehr allein zu meistern, das An- und Auskleiden wird schwierig oder auch die Haarpflege und das Rasieren benötigen Unterstützung. Was Pflegebedürftigen zusteht und welche Möglichkeiten der Hilfestellung es noch gibt, erfahren Sie in Beratungsgesprächen mit der Pflegekasse. Dabei werden auch alle offenen Fragen zur Begutachtung erläutert. Sind Sie sicher, dass der Pflegegrad 3 ungerechtfertigt nicht gewährt wurde, steht Ihnen die Möglichkeit des Widerspruches offen. Auch Beratungen hinsichtlich einer Wohnraumanpassung stehen Ihnen als Angehörigen und Pflegebedürftigen zur Verfügung.
Unterstützende Leistungen
Mit einem Pflegegrad 3 steht Ihnen zudem ein Alltagshelfer zur Seite. Dieser begleitet Sie zu medizinischen Untersuchungen und Therapien oder kümmert sich um soziale Bedürfnisse. Spielen, Vorlesen sowie die Kontaktaufnahme zu Freunden und Verwandten kann von ihm übernommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu engagieren oder an Betreuungsgruppen teilzunehmen.
PflegehilfeSet
Unabhängig davon, welcher Pflegegrad gewährt wird: Eine Leistung wird allen Betroffenen zuteil. Die Pflegehilfsmittelpauschale für Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch in Höhe von bis zu 40€ pro Monat. Die helfen bei der täglichen Pflege und bieten einen sicheren Schutz vor Infektionen und Ansteckungen. Folgende Pflegehilfsmittel stehen zur Auswahl:
- Mundschutz
- FFP2-Masken
- Einmal-Schutzschürzen
- Saugende Betteinlagen
- Fingerlinge
- Flächendesinfektion
- Hautdesinfektion
- Einmalhandschuhe
- Einmal-Schutzservietten mit Auffangtasche
Die von Ihnen gewünschten Artikel erhalten Sie mit dem PflegehilfeSet monatlich an Ihren Wunschort geliefert. Die Abwicklung mit der Krankenkasse übernehmen wir für Sie.
Die Leistungen im Überblick:
Art der Leistung | Höhe der Leistung |
---|---|
Pflegegeld | 573 Euro / Monat |
Pflegesachleistungen | 1.432 Euro / Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro / Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro / Jahr |
Tages- und Nachtpflege | 1.298 Euro / Monat |
Vollstationäre Pflege | 1.262 Euro / Monat |
Entlastungsgeld | 125 Euro / Monat |
Pflegehilfsmittelpauschale | bis zu 40 Euro / Monat |
Hausnotruf | 25 Euro / Monat |
Zuschuss zu Wohngruppen | 214 Euro / Monat |
Anpassung des Wohnraumes | 4.000 Euro einmalig |
Vorteile für die Beantragung
Die häusliche Pflege kann anstrengend sein, wenn Angehörige voll berufstätig sind und selbst noch ihre Familie zu versorgen haben. Vor allem, wenn die Kräfte des Pflegebedürftigen schwinden, kann das an die eigenen körperlichen und psychischen Ressourcen gehen. Mit einem bewilligten Pflegegrad 3 stehen Ihnen sowohl personelle als auch finanziellen Unterstützungen zu Seite, die ein geregeltes und möglichst selbstständiges Leben ermöglichen sollen. Je nach Schwere der Erkrankung kann ein Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglicht werden. Hinzu kommen therapeutische und mobilisierende Maßnahmen, die das Wohlbefinden und Selbstbewusstsein steigern.
Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.
Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »