Anspruch auf den Pflegegrad 4 haben Personen, die sich nur noch in geringem Maß bewegen, ihre sozialen Kontakte zu Freunden, Familie oder anderen Heimbewohnern kaum mehr selbst organisieren können oder deren kognitiver Zustand aufgrund von Krankheiten eine eigenständige Lebensführung nur noch bedingt zulässt. Mit dem Pflegegrad 4 muss die Haushaltsführung meist komplett von anderen Personen übernommen werden, auch die Körperpflege und Nahrungsversorgung ist ohne Unterstützung nicht möglich.
Häufig – aber nicht immer – leben Betroffene mit dem Pflegegrad 4 in einer stationären Betreuung. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Sach- und Pflegeleistungen Sie bei Pflegegrad 4 erhalten und welche Bedingungen erfüllt werden müssen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 4
In § 15 SGB XI ist geregelt, dass bei schwersten Beeinträchtigungen über mindestens sechs Monate der Anspruch auf Pflegegrad 4 besteht. Der Allgemeinzustand und die nur noch geringen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen seinen Alltag eigenständig zu meistern, verlangen einen hohen Pflegeaufwand. Anhand der Richtlinien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bestimmt ein Punktesystem den Pflegegrad. Körperliche und geistige Erkrankungen sind dabei gleichgestellt.
Die Betroffenen sind oft nur noch in geringem Maß in der Lage, sich verständlich auszudrücken, ihre Mobilität ist eingeschränkt und die kognitiven Eigenschaften sind nicht mehr vollständig ausgeprägt. Auch von einem reflektierten Umgang mit Krankheiten und Therapien kann kaum die Rede sein. Nicht selten sind Betroffene mit dem Pflegegrad 4 bettlägerig oder auch in einem sehr fortgeschrittenen Stadium der Demenz.
Damit jedoch alle individuellen Bedürfnisse gedeckt sind und eine umfassende Pflege möglich ist, steht diesen Menschen der Pflegegrad 4 zu, der finanziell deutlich stärker entlastet als die darunter.
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause oder sind selbst pflegebedürftig? Sichern Sie sich das PflegehilfeSet im Wert von bis zu 40,- Euro!
So erhalten Sie Ihr kostenfreies PflegehilfeSet.
Bestellung
Wählen Sie die benötigten Produkte aus und konfigurieren Sie Ihr individuelles Set im Wert von bis zu 40 €. Wir stehen Ihnen auf allen Kommunikationswegen für die Bestellung zur Verfügung.
Lieferung
In der Regel erhalten Sie Ihre Bestellung in kürzester Zeit direkt nach Hause bzw. zum gewünschten Einsatzort.
Beantragung
Direkt nach Abschluss Ihrer Bestellung leiten wir für Sie die Beantragung und Abrechnung bei der Pflegekasse ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Abwicklung
Sie erhalten monatlich Ihr PflegehilfeSet, das Sie bequem an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Es gibt keine versteckten Kosten und keine Vertragsbindung.
Leistungen bei Pflegegrad 4
Nach der Bewilligung des Pflegegrades 4 erhalten Betroffene eine größere Unterstützung als bei den bisherigen Pflegegraden. Sowohl die Geld- als auch die Sachleistungen werden den Einschränkungen angepasst. Die stationäre Pflege ist hierbei sehr wahrscheinlich, sodass auch die Leistungen dafür erhöht werden. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz sieht dabei die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen vordergründig. Der zeitliche und personelle Aufwand spielt bei der Bemessung keine Rolle.
Die Beantragung eines höheren Pflegegrades – beispielsweise von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 – kann demnach dann erfolgen, wenn Demenz oder andere Erkrankungen weiter fortschreiten.
Beratungsleistungen
Der unterstützende Hilfebedarf steigt mit den krankheitsbedingten Einschränkungen. So muss neben der Grundpflege und der Haushaltsunterstützung durch häufiges Umlagern Dekubitus vorgebeugt werden. Auch die Mobilisation zur Erhaltung der Fähigkeiten sollte verstärkt werden. Welche Leistungen Ihnen oder Ihrem Angehörigen zustehen, erfahren Sie in einer Beratung, die Sie einmal pro Halbjahr wahrnehmen können. Beantragen Sie anschließend den Pflegegrad 4 und er wird Ihnen nicht genehmigt, ist es sinnvoll, in Widerspruch zu gehen.
Unterstützende Leistungen
Neben der finanziellen Unterstützung steht den Betroffenen auch eine Alltagsbegleitung zu. Sie leistet Hilfestellung bei der Organisation von Arztterminen und Therapien. Ebenfalls vermittelt sie die Kontaktaufnahme zu Freunden und Familie und engagiert sich als Haushaltshilfe. Einkaufen oder Putzen gehören dabei zum Arbeitsbereich. Für Betroffene mit dem Pflegegrad 4 sind zudem Angebote von Betreuungsgruppen interessant, um die Interaktion und Beschäftigung zu fördern.
PflegehilfeSet
Pflegebedürftige Menschen haben einen hohen Verbrauch an Pflegehilfsmitteln. Ihnen stehen bis zu 40 Euro im Monat für Einmal-Pflegehilfsmittel zur Verfügung, solange Sie zu Hause gepflegt werden. Im Pflegeheim erlischt der Anspruch, da die Materialien von der Einrichtung gestellt werden. Im PflegehilfeSet können Sie die aus folgenden Hilfsmitteln die von Ihnen benötigten individuell zusammenstellen:
- Mundschutz
- FFP2-Masken
- Einmal-Schutzschürzen
- saugende Betteinlagen
- Fingerlinge
- Flächendesinfektion
- Hautdesinfektion
- Einmalhandschuhe
- Einmal-Schutzservietten mit Auffangtasche
Sie haben die Möglichkeit, das PflegehilfeSet im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale selbst zusammenzustellen und erhalten es jeden Monat bequem nach Hause geschickt.. Die Abrechnung mit dem Leistungsträger übernehmen wir für Sie.
Die Leistungen im Überblick:
Art der Leistung | Höhe der Leistung |
---|---|
Pflegegeld | 765 Euro / Monat |
Pflegesachleistungen | 1.778 Euro / Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro / Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro / Jahr |
Tages- und Nachtpflege (teilstationär) | 1.612 Euro / Monat |
Vollstationäre Pflege | 1.775 Euro / Monat |
Entlastungsgeld | 125 Euro / Monat |
Pflegehilfsmittelpauschale | bis zu 40 Euro / Monat |
Hausnotruf | 25 Euro / Monat |
Zuschuss zu Wohngruppen | 214 Euro / Monat |
Anpassung des Wohnraumes | 4.000 Euro einmalig |
Vorteile für die Beantragung
Mit einem Pflegegrad 4 ist die häusliche Pflege durch Angehörige nur noch schwer zu stemmen. Der dadurch entstehende höhere Leistungsanspruch ermöglicht eine Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung oder die dauerhafte Betreuung in einer Tagespflege. Dafür sind die finanziellen Leistungen angepasst an die Pflegesituation. Ein genehmigter Pflegegrad 4 ermöglicht somit eine bessere personelle Unterstützung für einen möglichst selbstständigen Alltag. Die Optimierung der therapeutischen und medizinischen Maßnahmen dient der Erhaltung der Fähigkeiten und steigert das Selbstwertgefühl der Betroffenen.
Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr, da sie gesetzlichen Änderungen unterliegen.
Die aktuellsten Gesetze und Informationen zum Thema Pflege beim Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier hier »