Die größte Krankenkasse Deutschlands zählt derzeit mehr als 10 Millionen Mitglieder. Der Service für Versicherte und die umfassenden Informationen für Nichtversicherte sind dabei sicher ausschlaggebend.

Auch hinsichtlich der Leistungen im Krankheits- und Pflegefall gilt die TK als zuverlässig und fürsorglich. Als Krankenkasse ist die TK für die Pflegeleistungen zuständig und kann dabei auf ein großes Portfolio zurückgreifen.

Inhalt

Alle Pflegeleistungen der TK im Überblick

Die Pflege ist in Deutschland nach gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgebaut. Diese liefern für die Krankenkassen das Grundgerüst. Die Leistungen setzen sich bei der TK wie folgt zusammen:

Leistung

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld

332 €

573 €

765 €

947 €

Pflegesachleistung

761 €

1.432 €

1.778 €

2.200 €

teilstationäre Pflege

689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

vollstationäre Pflege

125 €

770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

Zuschlag zum Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege

– max. 12 Monate: 5 %

– max. 24 Monate: 25 %

– max. 36 Monate: 45 %

– mehr als 36 Monate: 70 %

Verhinderungspflege im Jahr

1.612 €

1.612 €

1.612 €

1.612 €

Entlastungsbetrag

125 €

125 €

125 €

125 €

125 €

Wohnraumanpassung pro Maßnahme

4.000 €

4.000 €

4.000 €

4.000 €

4.000 €

Pflegehilfsmittelpauschale

bis zu 40 €

bis zu 40 €

bis zu 40 €

bis zu 40 €

bis zu 40 €

Wohngruppenzuschlag

214 €

214 €

214 €

214 €

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Antragstellung bei der TK

Damit alle Anliegen schnell und unkompliziert bearbeitet werden können, gehört zu den Serviceleistungen der TK, dass viele Anträge online gestellt und Dokumente ebenfalls auf diesem Weg eingereicht werden können. Dazu ist ein eigenes Versicherten-Profil notwendig. Das erleichtert sowohl den Betroffenen als auch den Mitarbeitern die Bürokratie. Angehörige können dabei assistieren. Natürlich kann auch der herkömmliche Postweg für die Anträge gewählt werden, jedoch ist die Antragstellung auf digitalem Weg schneller. Den Pflegeleistungen zugrunde liegt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Erst die Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und die anschließende Einteilung des Pflegegrades entscheiden über den Umfang der Pflegeleistungen.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung)

Die wichtigsten Links zusammengefasst:

Kontakt zur TK

Bei der Techniker Krankenkasse sind geschulte Mitarbeiter für die Versicherten da, die sich um die Anliegen kümmern. Dafür gibt es eingerichtete Hotlines. Zudem stehen weitere Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Die TK hat es sich zum Ziel gemacht, die Mitglieder möglichst persönlich zu betreuen. Aus diesem Grund finden Sie deutschlandweit in vielen Städten Filialen.

Postanschrift

Techniker Krankenkasse
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg

Alle Anliegen werden über die einzelnen Filialen bearbeitet, sodass sich Versicherte nicht an eine zentrale Anschrift wenden müssen, sondern ortsnah Hilfe bekommen.

Service-Hotline für die Pflege: 04046 0661600

Rückrufservice

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